Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg bildet in folgenden Berufen aus:
Sollten Ausbildungsplätze in diesen Ausbildungsberufen zur Besetzung anstehen, so werden diese in der Presse sowie unter Jobs & Ausbildung veröffentlicht.
Ausbildungsbeginn
In der Regel nach Ende der Sommerferien in Brandenburg (Änderungen vorbehalten).
Wann kann ich mich bewerben?
Die Ausschreibung der Ausbildungsplätze für alle Berufsausbildungen erfolgt im Herbst des Vorjahres bzw. spätestens im Frühjahr vor Ausbildungsbeginn.
Aktuelle Ausbildungsangebote finden Sie unter Jobs & Ausbildung.
Welche Unterlagen sollte meine Bewerbung enthalten?
Im Rahmen des jährlichen Ausschreibungsverfahrens können Bewerbungen nur mit vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden. Ihre Bewerbung sollte enthalten:
- Aussagefähiges Bewerbungsanschreiben (handschriftlich unterschrieben)
- Tabellarischen Lebenslauf
- Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung vom Hausarzt
- Nachweise und/oder Beurteilungen über absolvierte Praktika in Kopie
Welche Vergütung erhält man als Auszubildende/r bei der Stiftung?
Während der regulären dreijährigen Ausbildung wird ein Ausbildungsentgelt gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende (TVA-L BBiG) gezahlt.
Monatliches Ausbildungsentgelt mit Beginn der Ausbildung:
Im November wird zusätzlich zum regulären Ausbildungsentgelt eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95% ausgehend vom Ausbildungsentgelt, das den Auszubildenden für November zusteht, gezahlt.
Darüber hinaus haben die Auszubildenden Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (monatlich 6,65 €) und auf andere Zulagen.
Bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden eine unversteuert ausgezahlte Abschlussprämie in Höhe von 400,00 €.
Wieviel Tage Urlaub habe ich?
Der Urlaubsanspruch beläuft sich auf 30 Ausbildungstage pro Kalenderjahr.
Welche Perspektive auf Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis besteht nach der Berufsausbildung?
Es besteht die Chance auf eine unbefristete Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis, wenn der Abschluss mit der Note ’befriedigend‘ oder besser absolviert wird.