Das Schlosstheater im Neuen Palais

Neues Palais – Schlosstheater

Ab Januar 2025 geschlossen

Ab Januar 2025 ist das Schlosstheater für Veranstaltungen geschlossen. Durch die Sanierungsmaßnahmen am Neuen Palais im Rahmen  des Sonderinvestitionsprogramm II wird es hohe Beeinträchtigungen geben, die einen parallelen Theaterbetrieb mit Publikum nicht möglich machen.

Das Schlosstheater wird von den Baumaßnahmen ebenfalls profitieren: eine moderne Bühnentechnik, ein großzügiger Cateringbereich und modernisierte Sanitärräume werden ein noch schöneres Theater- und Veranstaltungserlebnis ermöglichen. Mit dem Einbau eines Aufzugs, einer Rampe und Rollstuhlplätzen wird das Schlosstheater nach Ende der Baumaßnahmen zudem vollständig barrierefrei sein.

Die Wiedereröffnung ist für Sommer 2027 geplant.

Das Neue Palais im Park Sanssouci wurde zwischen 1763 und 1769 unter dem preußischen König Friedrich II. errichtet. Neben fürstlichen Gästeappartements und Festsälen ließ der König im südlichen Seitenflügel ein Schlosstheater einrichten. Am Außenbau ist das Vorhandensein des Theaters nicht erkennbar. Nur durch die Attikafiguren mit ihren Masken und Musikinstrumenten kann man auf die Funktion des Gebäudeteils schließen. 
Der wie ein Amphitheater gestaltete Zuschauerraum ist im Stile des Friderizianischen Rokoko dekoriert und wird durch vergoldete Hermen und Rocaillen und das Rot der Zuschauerbänke dominiert. Die Bühne wird durch vergoldete Palmen und Trophäen mit Musikinstrumenten eingerahmt. Dazu zählen ganz der Chinoiserie des 18. Jahrhunderts entsprechend auch orientalische Instrumente wie Kastagnetten, Piatti (Becken) und Schellentrommeln.

Das einmalige Ambiente kann für Veranstaltungen angemietet werden. Opern-, Theater-, Tanz- und Ballettaufführungen sowie Vorträge, Lesungen oder Podiumsveranstaltungen werden Ihre Gäste begeistern.

  • Innenraum
Nutzungsart
  • Konzert, Lesung, Vortrag
  • Oper, Theater und Tanz
Personenanzahl

226 Plätze mit fester Bestuhlung
 

Ausstattung

Es stehen auf zwei Etagen Toiletten (Damentoilette im ersten Obergeschoss) zur Verfügung. Diese sind jedoch nicht behindertengerecht.

Es besteht ein Rauchverbot sowie ein Verbot für offenes Feuer und Licht.
Außerhalb des Bühnenbereiches dürfen Markierungen nicht an Wänden und auf Fußböden angebracht werden. Aufbauten sind außerhalb des Bühnenbereichs nicht erlaubt.

Das Befahren zur Anlieferung und Abholung mit Fahrzeugen aller Art ist nur nach Genehmigung gestattet.
Schirme, Zelte oder sonstiger Wetterschutz sind nicht gestattet.

Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.

Catering ist nur im Bereich der Theatergarderobe im Parterre möglich. Eine Nutzung des mit einem roten Teppich ausgelegten Treppenhauses ist nicht möglich. Es sind keine Küchenräume vorhanden. Der Garderobenbereich/Kassenbereich steht als Vorbereitungsraum zur Verfügung.

Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.

Für Anlieferungen darf bis in den Theaterhof vorgefahren werden. Zum Abstellen der Fahrzeuge steht der Parkplatz am Neuen Palais zur Verfügung. Im unmittelbaren Bereich des Neuen Palais gibt es keine Parkmöglichkeiten.

Kosten
3.500,- € zzgl. MwSt.

pro Nutzungstag (maximal 10 Std.)
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.

Nebenkosten

    Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Diese muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.

    Ebenso fallen Kosten für einen Besucherservice (z.B. Pförtner am Bühneneingang) und die Zuschauergarderobe an. Hierzu muss Personal der „Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbh“ (FSG) beauftragt werden. Der Auftrag zur Bestellung des Einlassdienstes bzw. Bewachung wird durch die SPSG ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der FSG in Rechnung gestellt.

    Außerdem muss vom Mieter eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr Potsdam übernommen werden.

    • ganzjährig
    • Januar
    • Februar
    • März
    • April
    • Mai
    • Juni
    • Juli
    • August
    • September
    • Oktober
    • November
    • Dezember

    Das Schlosstheater steht bis Dezember 2024 zur Verfügung.

    Kai-Uwe  Jagsch
    Leitung Schlosstheater
    SPSG | Abteilung Schlossmanagement
    Postfach 60 14 62
    14414 Potsdam
    schlosstheater@spsg.de
    Telefon: 0331.96 94-315

      Der Zugang ist nicht behindertengerecht.

      Impressionen

      360-Grad-Panorama