Parkordnung für den Schlossgarten Charlottenburg

Herzlich willkommen im Schlossgarten Charlottenburg!

Der Schlossgarten Charlottenburg ist ein bedeutendes Gartendenkmal. Bitte helfen Sie mit, den Schlossgarten als Ort der Kultur und Erholung zu erhalten.

Der Schlossgarten ist von 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit für Besucher zugänglich. Das Betreten des Schlossgartens geschieht auf eigene Gefahr. Er ist grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten. Das Fahrradfahren ist nur auf den ausgeschilderten Wegen gestattet.

Zum Schutz des Gartendenkmals und für ein friedliches Miteinander aller Besucher ist es NICHT gestattet:

  • Fahrräder außerhalb der für das Fahrradfahren ausgeschilderten Wege mitzuführen oder abzustellen. Bitte stellen Sie Fahrräder nicht auf den Nebenwegen oder Plätzen ab.
  • Motorräder u. a. Fahrzeuge ohne gesonderte Erlaubnis mitzuführen oder zu benutzen
  • zu reiten, Inlineskates, Skateboard u. ä. zu fahren
  • die Wege zu verlassen
  • Pflanzen oder Teile davon zu entfernen, mitzunehmen oder sonst zu beschädigen
  • Ball- oder andere Sportspiele zu betreiben
  • auf bauliche oder gärtnerische Anlagen zu klettern
  • in den Gewässern zu angeln oder zu baden
  • außerhalb der zum Sitzen und Liegen ausgeschilderten Rasenflächen zu lagern
  • Feuer anzulegen oder zu grillen
  • außerhalb der als Rodelbahn ausgeschilderten Fläche Schlitten oder Ski zu fahren und die Wasserflächen bei Eis zu betreten
  • Abfälle jeglicher Art außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter wegzuwerfen oder zurückzulassen
  • Musik abzuspielen
  • Werbetafeln aufzustellen, Plakate oder Schilder anzubringen
  • Handzettel, Flugblätter, Werbeprospekte oder andere Druckerzeugnisse abzulegen oder zu verteilen
  • Handel oder Gewerbe zu treiben
  • Demonstrationen durchzuführen

Wir bitten Sie, Hunde an der kurzen Leine zu führen. Hundekot und Abfälle entsorgen Sie bitte in die Abfallbehälter.

Gewerbliche Parkführungen, die nicht durch die Stiftung organisiert sind, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen mit zusätzlicher Technik und / oder Personal (z. B. Modelshootings, Werbeaufnahmen, Film- und Fernsehaufnahmen für Spielfilme, Serien, Dokumentationen, Musikvideos und Kinoproduktionen) sind genehmigungspflichtig.
Weitere Informationen >

Achtung! Die Brunnen und Fontänen enthalten kein Trinkwasser!

Bitte folgen Sie den Anweisungen der Parkaufsicht und der Mitarbeiter. Mit Betreten des Schlossgartens akzeptieren Sie diese Ordnung. Bei groben Verstößen gegen die Parkordnung oder bei Nichtbefolgen der Anweisungen unserer Mitarbeiter oder des Aufsichtspersonals müssen Sie mit Parkverweis rechnen.

Dieser Schlossgarten wird videoüberwacht.

Der Generaldirektor

Potsdam, den 12. September 2014

Bitte beachten: Der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist untersagt... (weiterlesen »)

Kontakt

SPSG | Generalverwaltung
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam


Den Schlossgarten Charlottenburg besuchen

Alle wichtigen Informationen rund um Ihren Besuch finden Sie hier