Drohnenverbot

Neufassung des Verbots des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen im Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Das Verbot des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen im Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vom 22.10.2015, zuletzt geändert am 22.01.2018 erhält folgende neue Fassung:

Verbot des Aufstiegs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen im Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist im Bereich der baulichen und gärtnerischen Anlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg grundsätzlich untersagt. Ausnahmen werden nur zugelassen für Foto- und Filmaufnahmen zu wissenschaftlichen oder dokumentarischen Zwecken und für aktuelle Berichterstattungen. Ferner, wenn durch den Einsatz eines unbemannten Luftfahrtsystems im Rahmen von Film- oder Fernsehaufnahmen der Aufbau von Steigern, Kranwagen, Kränen, Kameraschienen u. Ä. in den Liegenschaften der SPSG vermieden werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt der Stiftung.

Zuständig für die Erteilung der Ausnahmeerlaubnis ist die Abt. II Schlösser und Sammlungen, Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ).

Es gelten die Richtlinien der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen stiftungseigener Baudenkmäler, deren Ausstattung sowie der Gartenanlagen.

Kontakt Deutschland

Krystina Henschel
SPSG | Abteilung Schlösser und Sammlungen
Foto- und Reproduktionsgenehmigungen (Anfragen aus Deutschland)
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
Telefon: 0331.96 94-670
Fax: 0331.96 94-380

Kontakt Ausland

Angelika Neumann
SPSG | Abteilung Schlösser und Sammlungen
Foto- und Reproduktionsgenehmigungen (Anfragen international)
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
Telefon: 0331.96 94-378
Fax: 0331.96 94-380