Das Verbot des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen im Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vom 22.10.2015, zuletzt geändert am 22.01.2018 erhält folgende neue Fassung:
Verbot des Aufstiegs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen im Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist im Bereich der baulichen und gärtnerischen Anlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg grundsätzlich untersagt. Ausnahmen werden nur zugelassen für Foto- und Filmaufnahmen zu wissenschaftlichen oder dokumentarischen Zwecken und für aktuelle Berichterstattungen. Ferner, wenn durch den Einsatz eines unbemannten Luftfahrtsystems im Rahmen von Film- oder Fernsehaufnahmen der Aufbau von Steigern, Kranwagen, Kränen, Kameraschienen u. Ä. in den Liegenschaften der SPSG vermieden werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt der Stiftung.
Zuständig für die Erteilung der Ausnahmeerlaubnis ist die Abt. II Schlösser und Sammlungen, Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ).
Es gelten die Richtlinien der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen stiftungseigener Baudenkmäler, deren Ausstattung sowie der Gartenanlagen.