Parkordnung für den Lustgarten Rheinsberg

Herzlich willkommen im Lustgarten Rheinsberg!

Der Lustgarten Rheinsberg ist ein Gartendenkmal und steht unter besonderem Schutz. Bitte helfen Sie mit, den Park als Ort der Kultur und Erholung zu erhalten!

Der Park ist von 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit für Besucher zugänglich. Das Betreten des Parks geschieht auf eigene Gefahr. Er ist grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.

Zur Erhaltung der Anlage und zum Schutz der Besucher ist es NICHT gestattet:

  • Fahrräder, Motorräder u.a. Fahrzeuge mitzuführen oder zu benutzen
  • die Wege zu verlassen
  • Pflanzen oder Teile davon zu entfernen, mitzunehmen oder sonst zu beschädigen
  • Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen
  • zu lagern, Feuer anzulegen oder zu grillen
  • auf bauliche oder gärtnerische Anlagen zu klettern
  • Musik abzuspielen oder zu musizieren
  • in den Gewässern zu angeln oder zu baden
  • mit Booten anzulegen
  • Ball- oder andere Sportspiele zu betreiben
  • zu reiten, Inlineskates, Skateboard u.ä. zu fahren
  • Schlitten oder Ski zu fahren oder die Wasserflächen bei Eis zu betreten
  • Werbetafeln aufzustellen, Plakate oder Schilder anzubringen
  • Handzettel, Flugblätter, Werbeprospekte oder andere Druckerzeugnisse abzulegen oder zu verteilen
  • Handel oder Gewerbe zu treiben
  • Demonstrationen durchzuführen

Hunde sind an der Leine zu führen. Hundekot und Abfälle sind in die Abfallbehälter zu entsorgen.

Gewerbliche Parkführungen, die nicht durch die Stiftung organisiert sind, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen mit zusätzlicher Technik und / oder Personal (z. B. Modelshootings, Werbeaufnahmen, Film- und Fernsehaufnahmen für Spielfilme, Serien, Dokumentationen, Musikvideos und Kinoproduktionen) sind genehmigungspflichtig.
Weitere Informationen >

Bitte folgen Sie den Anweisungen der Parkaufsicht und der Mitarbeiter.

Für diesen Park gilt auch die ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die im Vermögen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg befindlichen baulichen und gärtnerischen Anlagen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Der Generaldirektor

Potsdam, den 20.10.2006
(Neufassung der Parkordnung vom 29.12.2004)

Bitte beachten: Der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist untersagt... (weiterlesen »)

Kontakt

SPSG | Generalverwaltung
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam

Den Lustgarten Rheinsberg besuchen

Alle wichtigen Informationen rund um Ihren Besuch finden Sie hier