Informationen für Produktionsteams und Fotografen
Für Foto- und Filmaufnahmen stiftungseigener Baudenkmäler, deren Ausstattung sowie der Gartenanlagen gelten die Richtlinien der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vom 03. Juni 2021.
Danach sind in den Museumsschlössern und Gartenanlagen der Stiftung Aufnahmen nur mit Zustimmung der Stiftung möglich. Die Zustimmung erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungsentgelt.
Innenaufnahmen sind im Rahmen aktueller Berichterstattung über die Schlösser und Gärten und für Dokumentarfilme möglich.
Bei Spielfilmen sind Innenaufnahmen wegen des größeren zeitlichen sowie technischen Aufwands und des Besucherverkehrs in den Schlössern sowie der zu berücksichtigenden konservatorischen Belange sehr begrenzt und nur in ausgewählten Räumen möglich.
Außenaufnahmen sind für aktuelle Berichterstattung, Dokumentarfilme und Spielfilme möglich.
Die Anlagen der Stiftung sind Gartendenkmale und stehen unter besonderem Schutz. Deshalb sind der Umfang der Aufnahmen und die verwendete Technik von den Bedingungen des jeweiligen Drehortes abhängig.
Bitte schicken Sie uns Ihre Foto- und Filmanfrage rechtzeitig (je nach Ort und Aufwand bis zu 6 Wochen vor dem Fotoshooting / Drehtermin) mit folgenden Informationen:
- Vertragspartner / Anfrager mit vollständigen Kontaktdaten
- Art / Verwendung der geplanten Aufnahmen (aktuelle Berichterstattung / Dokumentation / Werbung / Spielfilm etc.)
- Institution / Anstalt
- Datum / Zeitdauer (von - bis)
- Verwendete Technik
- Größe des Teams
- Drehbuchauszug bei Spielfilmanfragen
Der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist untersagt
Ausnahmen werden nur zugelassen für Foto- und Filmaufnahmen zu wissenschaftlichen oder dokumentarischen Zwecken und für aktuelle Berichterstattungen... (weiterlesen »)