Schloss Schönhausen – Festsaal
Schloss Schönhausen gehört zu den wenigen Schlossbauten Berlins, die den Zweiten Weltkrieg unversehrt überstanden haben. 1740 schenkte Friedrich II. (der Große) das Anwesen seiner Gemahlin Elisabeth Christine, die es bis zu ihrem Tode 1797 bewohnte.
Ebenso denkwürdig ist der Ort für seine bewegte Geschichte: Kurfürst Friedrich III. bereitete hier seine Erhebung zum ersten preußischen König Friedrich I. im Jahre 1701 strategisch vor. Als eines von zwei Berliner Depots für so genannte "Entartete Kunst" wurde das Bauwerk im Nationalsozialismus genutzt. In der Nachkriegszeit diente das Schloss zunächst als Sitz des Präsidenten der DDR, später als Gästehaus. Die Tagungen des Zentralen Runden Tisches und schließlich das Außenministertreffen der "Zwei-plus-Vier-Gespräche" 1990 verbanden den Ort eng mit der jüngsten Geschichte Deutschlands.
Herausragend sind die in weiten Teilen noch vorhandenen Raumausstattungen des späten 17. und des 18. Jahrhunderts, darunter der prachtvoller stuckierte Festsaal der nach der umfassenden Sanierung seit 2009 wieder zugänglich ist.
Heute bietet der Festsaal einen stilvollen Rahmen für Konzerte, Vorträge, Lesungen und Bankette.
Wichtige Informationen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Vorhandene Klimageräte dürfen nicht abgeschaltet werden.
Die Fenster dürfen nicht geöffnet werden.
Kaffeemaschinen und Wasserkocher dürfen nur in der Küche betrieben werden. Es muss strengstens darauf geachtet werden, dass keine färbenden Speisen und Getränke, z. B. Kaviar, Ketchup, Petersilie, Rotwein usw., gereicht werden.
Offenes Feuer und Licht sowie das Rauchen sind nicht gestattet.
Mitgebrachte Möbel sowie Dekorationselemente sind mit einer weichen Gleitfläche zu versehen.
Markierungen dürfen nicht an Wänden und auf Fußböden angebracht werden. Aufbauten wie Bühnen bzw. Podeste sind nicht erlaubt.
Zusätzliche Lichtquellen sind nicht zulässig.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Trauungen
Einschränkungen: Es ist nicht gestattet vor dem Schloss, in den Schlossräumen sowie im Treppenhaus Reis oder Blütenblätter zu streuen.
Die Aufstellung eines Sägebocks vor dem Eingang ist nicht möglich.
Die Anfahrt von Kutschen o. ä. ist bis zu den jeweiligen Parkeingängen möglich.
Der Weg bis zum Schloss muss zu Fuß zurückgelegt werden.
Hochzeitsfeiern sind nicht möglich.
Schloss Schönhausen
Tschaikowskistraße 1
13156 Berlin
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Tschaikowskistr. (Berlin)"
vbb-online | Fahrplanauskunft »
Parken
Parkplätze nur begrenzt vorhanden.
Reisebusse
Wir empfehlen für Busse die Anreise über die Ossietzkystraße. Es handelt sich um eine Fahrradstraße, die für Anlieger frei ist.
- Innenraum
- Stehempfang
- Galadinner
- Konzert, Lesung, Vortrag
- Freie Trauung
Maximal 50 Personen gesetzt (an Tischen)
Maximal 70 Personen gesetzt (Reihenbestuhlung)
Maximal 100 Personen stehend
Es stehen insgesamt 80 Stühle zur Verfügung.
Als Lichtquellen im Festsaal dienen 2 Standleuchten (Typ MAWA) und ein Kronleuchter.
Catering ist möglich. Die Stiftung verfügt über entsprechende Kooperationspartner.
In der vorhandenen Küche (10m2) können lediglich gelieferte Speisen angerichtet werden. Die Zubereitung von warmen Speisen ist nicht möglich.
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
Freie Trauungen
500,- €
Mietdauer: maximal 1 Stunde, bei längerer Nutzung wird das reguläre Nutzungsentgelt berechnet.
Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Diese muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.
Ebenso fallen Kosten für Aufsichten und Reinigung an. Der Auftrag zur Endreinigung bzw. Bewachung wird durch die Stiftung ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der Firma „Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH“ in Rechnung gestellt.
Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter
Tel. 0331.581 846-20 (Reinigung) oder unter
Tel. 0331.581 846-41 (Aufsichten).
- ganzjährig
- Januar
- Februar
- März
- April
- Mai
- Juni
- Juli
- August
- September
- Oktober
- November
- Dezember
Für Veranstaltungen nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Schlosses Schönhausen nutzbar.
Freie Trauungen sind während der regulären Öffnungszeiten möglich.
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
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- rollstuhlgeeignet
Anfahrt
Die Vorfahrt bis zum Schlosseingang ist nach vorheriger Absprache mit der Stiftung möglich. Das dauerhafte Parken vor dem Schloss ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet.