Orangerieschloss – Grotte unterhalb der Maulbeerallee
Die künstlich angelegte Grotte befindet sich im Gartenparterre zu Füßen der Treppen- und Terrassenanlagen des Orangerieschlosses, unterhalb der Maulbeerallee. Sie ist ein Bestandteil der Jubiläumsterrasse, die Kaiser Wilhelm II. anlässlich des 25-jährigen Jahrestages seiner Thronbesteigung im Jahr 1913 anlegen ließ. Die Felsenhöhle mit ihren grottierten Wänden bietet das einzigartige, authentische Erlebnis einer Grotte, das durch einen kleinen vorgelagerten See und malerische Wasserspiele noch verstärkt wird. Das weitläufige, romantische Gewölbe gibt durch drei mit üppigem Grün umrankte Rundbögen den Blick über die Wasserfläche zur Gartenlandschaft des "Neuen Stücks" frei, das in den friderizianischen Garten überleitet.
Die Orangeriegrotte ist für vielerlei Anlässe ein origineller und stimmungsvoller Veranstaltungsort.
Wichtige Informationen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.
Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung. Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.
Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache das Befahren der Wege mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t möglich. Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.
Orangerieschloss
An der Orangerie 3-5
14469 Potsdam
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle „Potsdam, Orangerie/Botanischer Garten“
vbb-online | Fahrplanauskunft
Aktuelle Verkehrsinfos
Parken
Gebührenpflichtige Stellplätze für PKW und Busse auf dem Parkplatz P1 – An der Historischen Mühle und P3 – Am Neuen Palais.
- Open Air
- Stehempfang
- Konzert, Lesung, Vortrag
Geeignet für bis zu 150 Personen
Zusätzlich können der Säulenhof der Orangerie, die Pflanzenhallen oder die Orangerietreppen angemietet werden.
(Behindertengerechte) Toiletten befinde sich am Besucherzentrum an der Historischen Mühle.
Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
- Aufsichten
Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Diese muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.
Ebenso fallen ggf. Kosten für Aufsichten und Reinigung an. Der Auftrag zur Endreinigung bzw. Bewachung wird wenn notwendig durch die Stiftung ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der Firma "Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH" in Rechnung gestellt.
Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter
Tel. 0331/58184620 (Reinigung) oder unter
Tel. 0331/58184641 (Aufsichten).
- Mai
- Juni
- Juli
- August
- September
- Oktober
Mai bis Oktober
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
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- rollstuhlgeeignet
Anfahrt:
Anlieferung nach Absprache eingeschränkt möglich.