Marmorpalais – Schlosshof
Das Marmorpalais war in den Sommermonaten der bevorzugte Aufenthaltsort Friedrich Wilhelms II., der seinem Schloss am Ende des 18. Jahrhunderts zwei eingeschossige Flügel anfügen ließ. So entstand ein Hof, der vom Architekturkunstwerk des Haupthauses und den Flügelbauten mit ihren klassizistischen Säulengängen umrahmt ist.
Der Schlosshof des Marmorpalais, in schönster Lage im Neuen Garten, lässt jede Veranstaltung zu einem einzigartigen und wahrhaft "königlichen" Erlebnis werden.
Wichtige Informationen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.
Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.
Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.
Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache das Befahren des Schlossplatzes mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t möglich. Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.
Marmorpalais
Im Neuen Garten 10
14469 Potsdam
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle „Potsdam, Birkenstr./Alleestr.“ + ca. 700m Fußweg
vbb-online | Fahrplanauskunft
Aktuelle Verkehrsinfos
Parken
Gebührenpflichtige Stellplätze nahe Schloss Cecilienhof
Achtung: Aufgrund von Baustellenarbeiten stehen nur Parkplätze für PKW zur Verfügung
- Open Air
- Stehempfang
- Konzert, Lesung, Vortrag
Geeignet für bis zu 300 Personen.
Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Marmorpalais.
Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Diese muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.
Ebenso fallen Kosten für Aufsichten und Reinigung an. Der Auftrag zur Endreinigung bzw. Bewachung wird durch die Stiftung ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der Firma „Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH“ in Rechnung gestellt.
Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter
Tel. 0331.581 846-20 (Reinigung) oder unter
Tel. 0331.581 846-41 (Aufsichten).
- Juni
- Juli
- August
- September
In den Sommermonaten.
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
- rollstuhlgeeignet
Anfahrt:
Anlieferung nach Absprache bis Südflügel möglich.