sie Aussagen zur Veröffentlichung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen. Richtschnur für die Erlaubnis bzw. das Untersagen von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen ist der stets pflegliche und respektvolle [...] Zustimmungsfreiheit Das Fotografieren und Filmen ist in den Außenanlagen ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn es im Rahmen des allgemeinen Besucherbetriebs ohne zusätzliche Technik (wie Leiter, Scheinwerfer [...] Verwertung der den Ziff. I.1 oder I.2 entsprechenden Fotografien und Filme ist ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn dies der Richtschnur des pfleglichen und respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern entspricht