Vom Ende der Monarchie bis zum Ende des Preußischen Staates
Als am Ende des Ersten Weltkriegs 1918 der letzte Kaiser Wilhelm II. abdankte und ins Exil ging, musste entschieden werden, wie mit dem Besitz des bisherigen Herrscherhauses der Hohenzollern verfahren werden sollte. Es war keineswegs selbstverständlich, dass die Schlösser mitsamt ihrem Inventar unter einer gemeinsamen Verwaltung vereint bleiben sollten. Doch die Denkmalpfleger konnten sich durchsetzen: Im Zuge der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem preußischen Staat und den Hohenzollern wurde am 1. April 1927 die "Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten" gegründet.
Das Konzept sah von Beginn an vor, die Schlösser als "Museumsschlösser" der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Jedes Haus steht als Gesamtkunstwerk mit seinem wertvollen Inventar und den Gärten exemplarisch für die Kunst einer Epoche, denn die Hohenzollernherrscher ließen in über zwei Jahrhunderten ein reichhaltiges Ensemble von Schlössern und Gärten entstehen. An den Ufern der Havel und ihrer näheren Umgebung fügte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Peter Joseph Lenné einzelne Schlossgärten und Parks zu der einzigartigen Potsdamer Kulturlandschaft zusammen.
Der Zweite Weltkrieg traf auch die Schlösserverwaltung schwer. Das Berliner Schloss, das Potsdamer Stadtschloss und das Schloss Charlottenburg wurden von Bomben getroffen und brannten teilweise aus. Das Berliner Schloss und das Potsdamer Stadtschloss wurden in der DDR aus ideologischen Gründen gesprengt. Mit dem Ende Preußens 1947 wurde auch die Schlösserverwaltung aufgelöst, dadurch fielen die in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gelegenen Schlösser an diese Länder.
Zeit der deutsch-deutschen Teilung
Während der deutschen Teilung gab es in Potsdam die Verwaltung "Staatliche Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci", im Westteil Berlins wurde ebenfalls eine eigenständige Schlösserverwaltung eingerichtet, allerdings sind die Kontakte auf fachlicher Ebene nie abgerissen. So fiel es nach der Wiedervereinigung nicht schwer, an frühere Gemeinsamkeiten anzuknüpfen.
Gründung der Stiftung
Am 1. Januar 1995 trat der Staatsvertrag über die Errichtung der "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" (SPSG) in Kraft. In ihr sind die zuvor getrennten Schlösserverwaltungen vereint, Träger der Stiftung sind die Länder Brandenburg und Berlin sowie der Bund.
Die SPSG hat gemäß ihrer Satzung die Aufgabe, die Kulturgüter zu pflegen und zu bewahren, sie wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus wurde sie in den Rang einer "Unteren Denkmalschutzbehörde" erhoben und hat so die Möglichkeit, ihre denkmalpflegerischen Belange in Abstimmung mit dem zuständigen Landesdenkmalamt selbst zu regeln.
Das aus den 20er Jahren stammende Konzept der "Museumsschlösser" ist für die Stiftung unverändert aktuell und maßgeblich. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bleibt in den kommenden Jahren vor allem im Bereich der Denkmalpflege und Restaurierung noch viel zu tun.