Hausordnung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Herzlich willkommen in den preußischen Schlössern!

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

wir begrüßen Sie sehr herzlich in der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unseren Schlössern.

Zum Schutz der Kunstwerke ist es in den Ausstellungsräumen nicht gestattet:

  • sperrige oder nasse Gegenstände (wie zum Beispiel Regenschirme, Regenbekleidung, Rucksäcke, Koffer oder große Taschen) zu tragen – im Zweifelsfall entscheidet das Museumspersonal
  • zu rauchen, essen oder zu trinken
  • Ausstellungsstücke und Wandflächen zu berühren
  • zu telefonieren
  • Lärm zu verursachen
  • Tiere mit sich zu führen – ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde (Rehabilitationshunde)

Aus konservatorischen Gründen sind die Mitnahme von Kinderwagen in allen und die Nutzung von Rollstühlen in einigen Ausstellungsräumen leider nicht möglich.

Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.

Die Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet:

  • den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten
  • bei Feueralarm oder einer Havarie das Gebäude zügig, aber ruhig zu verlassen
  • bei Diebstahlverdacht oder Alarmauslösungen an einzelnen Kunstwerken Ruhe zu bewahren und die Anweisungen des Museumspersonals abzuwarten

Das Museumspersonal und die Schlossführerinnen und Schlossführer sind befugt, für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen. Bei Verletzung der Hausordnung kann ein weiterer Aufenthalt in der Ausstellung entschädigungslos untersagt werden.

Besucherführungen Dritter ohne Lizenz sind nicht gestattet.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen mit zusätzlicher Technik und / oder Personal (z. B. Modelshootings, Werbeaufnahmen, Film- und Fernsehaufnahmen für Spielfilme, Serien, Dokumentationen, Musikvideos und Kinoproduktionen) sind genehmigungspflichtig. Das Fotografieren und Filmen im Rahmen des Schlossbesuches, ohne weitere Technik und zusätzliches Personal, ist erlaubt.
Weitere Informationen >

Falls Sie Wertgegenstände in unseren Häusern verloren haben sollten, wenden Sie sich bitte an das Kassen- und Aufsichtspersonal.

Unsere Gebäude sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

Der Generaldirektor

Kontakt

SPSG | Generalverwaltung
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam

Die Schlösser besuchen

Alle wichtigen Informationen rund um Ihren Besuch der Schlösser finden Sie auf den Seiten der einzelnen Häuser.