Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) weist die gegen sie seitens der Orangerie Berlin GmbH erhobenen Vorwürfe zurück.
Die Veranstalterin der Berliner Residenz Konzerte in der Großen Orangeries des Schloss Charlottenburg hatte mit Schreiben vom 1. und 3. August 2023 angekündigt, am 22. August 2023 einen Insolvenzantrag für das Ensemble stellen zu müssen, sollte ein „Vergleichsangebot“ von der SPSG nicht angenommen werden. Darin forderte die GmbH den Verzicht auf drei Monatsmieten und 150.000 Euro Schadenersatz. Dies lehnt die SPSG ab. Dem Geschäftsführer der GmbH, Herrn Thomas Gross, wurde das am 10. August 2023 schriftlich mitgeteilt.
Die Begründung der Orangerie Berlin GmbH, dass Bauverzögerungen während der Sanierung der Großen Orangerie im Frühjahr 2022 zu Umsatzverlusten in sechsstelliger Höhe geführt hätten, ist für die SPSG nicht nachvollziehbar. Die SPSG weist darauf hin, dass für die Phase der umfassenden Baumaßnahmen am Schloss Charlottenburg mit der GmbH eine Sanierungsvereinbarung geschlossen wurde, in der für die Laufzeit vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2023 für die Nutzung der Großen Orangerie eine Mietminderung in Höhe von 50 Prozent festgelegt wurde.
Darüber hinaus äußerte die Orangerie Berlin GmbH in einem Schreiben vom 7. Mai 2023 ausdrücklich den Wunsch, den am 31. Dezember 2025 endenden Mietvertrag für die Große Orangerie zu verlängern. Von einer bevorstehenden Insolvenz war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Darüber wurde die SPSG erst in dem für die Klärung der Vertragsverlängerung angesetzten Gespräch am 1. August 2023 in Kenntnis gesetzt – und ultimativ zur Annahme des „Vergleichsangebotes“ aufgefordert.
Die SPSG sieht angesichts der einvernehmlich abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung keinen Grund für Schadenersatzleistungen. Auch die Höhe des geforderten Schadenersatzes ist weder plausibel erläutert noch nachgewiesen. Die SPSG als öffentlich geförderte Einrichtung ist dazu verpflichtet, mit den ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verantwortungsvoll umzugehen. Nach dieser Maßgabe sind Forderungen in dieser Höhe zu prüfen. Alle damit einhergehenden rechtlichen Fragen wären demnach in einem Insolvenzverfahren zu klären.