Porträt des Beraters des Kurfürsten, Johann Moritz von Nassau-Siegen, mit einem ihm zur Seite gestellten Schwarzen Pagen (Detail)

Die Spuren Schwarzer Menschen am Hofe des Kurfürsten Friedrich WilhelmVortrag von Carolin Alff (SPSG)

Der Vortrag von Carolin Alff (SPSG) gibt einen Einblick in die derzeitig bekannten Fakten über das Leben Schwarzer Menschen am Hofe des brandenburgischen Kurfürsten und zeigen die vier Büsten afrikanischer Menschen in der Porzellankammer des Schlosses Caputh im historischen Kontext.
Der Schwarze Kammerdiener namens Friedrich Wilhelm wurde am 6.1.1685 in der Garnisonkirche Potsdam getauft. Taufregister sind oftmals die einzigen Quellen, die die Existenz nach Brandenburg verschleppter Schwarzer Menschen und Puzzleteile ihrer Biografie am Hofe des Kurfürsten belegen. Die oder der Getaufte erhielt einen neuen Namen, gleichzeitig wurden Herkunft und eigentlicher Name ausgelöscht. Andererseits ermöglichte die Taufe zu heiraten, Eigentum zu besitzen und möglicherweise die Freiheit zu erlangen.

Darstellungen Schwarzer Menschen im Barock geben nur ausschnittweise Einblicke in ihre Realität. Im Schlossmuseum Oranienburg hängt ein Porträt des Beraters des Kurfürsten, Johann Moritz von Nassau-Siegen, mit einem ihm zur Seite gestellten Schwarzen Pagen, dessen Machtlosigkeit und geringe Stellung am Hofe zum Ausdruck kommt. In der Porzellankammer des Schlosses Caputh befinden sich vier Büsten afrikanischer Menschen, wahrscheinlich aus der Kunstkammer des Großen Kurfürsten stammend; diese basieren auf Bildtraditionen, die den europäischen Blick um 1700 auf Afrika und seine Bewohnerinnen und Bewohner zeigen.

Schloss Caputh
Straße der Einheit 2
14548 Schwielowsee

Schlosskasse

Weitere Informationen zum Ort

8 Euro / 6 Euro

Bitte melden Sie sich verbindlich an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldung: 033209.70345 oder schloss-caputh(at)spsg.de

Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch in den Innenräumen des Schlosses Caputh und Vortragsraumes Pflicht ist sowie vor Ort alle behördlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz (lt. Infektionsschutzverordnung – Berlin bzw. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – Brandenburg) gelten.
Wir weisen darauf hin, dass Besucher:innen, die in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch bei uns Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten oder selbst an einem unspezifischen Infekt der oberen Atemwege leiden, nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen dürfen.

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