Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verwendung von Bildmaterial zur Reproduktion

Vorbemerkung

Das Bildarchiv enthält einen umfangreichen Bestand an Messbildern, Diapositiven, Ektachromen, schwarz/weiß- und Farbkopierpapierbildern und anderem Bildmaterial von der Stiftung anvertrauten Kunstgütern und Kulturdenkmalen. Sie dienen vorrangig der praktischen Denkmalpflege, der wissenschaftlichen Forschung und der Verwendung für von der Stiftung herausgegebenen Publikationen und anderer Druckerzeugnisse. Aufgabe des Bildarchivs ist es, den Archivbestand zu erhalten, zu mehren und zu vervollständigen. Im Rahmen der dabei gegebenen Möglichkeiten und Grenzen stellt das Bildarchiv Fotoabzüge und Reproduktionen (Bildmaterial) gegen Zahlung eines Nutzungshonorars bereit.

1. Allgemeines

Die Stiftung Bildmaterial grundsätzlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Sie können vom Besteller nur abgelehnt werden, wenn das gelieferte Bildmaterial umgehend und ungenutzt zurückgesandt wird; in diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Lieferung

2.1. Bildmaterial wird dem Besteller nur auf Zeit überlassen. Es bleibt Eigentum der Stiftung, sofern nicht im Ausnahmefall der Kauf vereinbart wird und ist ohne Aufforderung innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Bildmaterial, das vom Besteller nicht für eine Nutzung ausgewählt wird, ist unverzüglich zurückzusenden.

2.2. Das Bildmaterial darf nur für einen bestimmten - und im Voraus genau festgelegten - Verwendungszweck benutzt werden. Jede weitere Verwendung, inklusive einer späteren Wiederholung der Verwendung, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung und ist erneut honorarpflichtig.

Der Besteller ist verpflichtet, der Stiftung vollständige Angaben hinsichtlich der Verwendung zu machen (z. B. Art der Veröffentlichung, Höhe der Auflage, Abbildungsgröße, Vertreibungsgebiet, etc.).

Bildmaterial der Stiftung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht reproduziert, kopiert, digitalisiert, dupliziert, archiviert, gespeichert (z. B. Lithos, Filme, elektronische Medien) verändert oder auf andere Weise genutzt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Bildmaterial über Dritte (z. B. bei Verlagsübernahmen etc.) oder aus anderen Quellen (z. B. aus Druckwerken) in den Besitz des Bestellers gekommen ist. Eventuell angefertigte Kopien etc. sind Eigentum der Stiftung und ihr auszuhändigen. Im Übrigen gelten auch für sie die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Die Weitergabe von Bildmaterial der Stiftung bzw. die Übertragung des Reproduktionsrechts an Dritte ist untersagt.

3. Beanstandungen

Beanstandungen sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt des Bildmaterials schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich die Stiftung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

4. Haftung

4.1. Die Stiftung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den Schaden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten ist.

4.2. Der Besteller haftet für die unversehrte Rückgabe und vertragsgemäße Verwendung des Bildmaterials sowie für alle aus der Verwendung resultierenden Forderungen.

4.3. Bei Missachtung der Vertragsbedingungen, verspäteter Rückgabe des Bildmaterials sowie dessen Beschädigung oder Verlust werden zusätzliche Nutzungshonorare/Vertragsstrafen in folgender Höhe erhoben:

  • Bei fehlendem oder falschem Herkunftsnachweis erhöht sich das Nutzungshonorar um 100%.
  • Bei Missbrauch des gelieferten Bildmaterials erhöht sich das Nutzungshonorar um 500%.
  • Bei verspäteter Rückgabe des Bildmaterials fallen pro Monat und Aufnahme 8,00 EUR für schwarz/weiß-Vorlagen und 15,00 EUR für Farbvorlagen und Originale an.

4.4. Für beschädigtes oder verlorenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, und zwar 102 EUR pro schwarz/weiß-Vorlage und 256 EUR pro Farbvorlage. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die Höhe richtet sich nach Art und Zustand des Bildmaterials sowie nach den Kosten der Wiederbeschaffung. Durch Zahlung eines Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Rechte an diesem Bildmaterial.

5. Herkunftsnachweis

Der Besteller verpflichtet sich, bei jeder Verwendung von Bildmaterial der Stiftung als Bildquelle folgenden Nachweis zu erbringen: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg/Bildarchiv, Name des Fotografen.

6. Belegexemplar

Bei einer Verwendung von Aufnahmen in Druckerzeugnissen sind der Stiftung grundsätzlich jeweils 2 Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

7. Wahrung von Rechten Dritter

Für die Wahrung von Rechten Dritter (Persönlichkeits- und Urheberrechte, Rechte aus dem Markengesetz) ist der Besteller verantwortlich. Gegebenenfalls notwendige Genehmigungen, Zustimmungen etc. werden vom Besteller gesondert eingeholt und abgegolten. Dies gilt nicht für Rechte, die die Stiftung dem Besteller ausdrücklich überträgt.

8. Kostenersatz

8.1. Die Stiftung erhebt Kostenersatz für alle mit der Überlassung verbundenen Ausgaben. Hierzu zählen insbesondere Fotografen- und Versandkosten, Film- und Papierkosten.

8.2. Darüber hinaus erhebt die Stiftung Bearbeitungskosten, die durch die Bearbeitung der Bestellung entstehen. Diese Kosten werden als pauschalierte Beträge erhoben und betragen bei einer Bestellung von

1-5 Bildern: 20,00 EUR
6-15 Bildern: 26,00 EUR
16-30 Bildern: 38,00 EUR
31-50 Bildern: 51,00 EUR.

8.3. Diese Kosten sind im Voraus zu leisten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Stiftung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Nutzungshonorar

9.1. Jede Art der Verwendung von Bildmaterial ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung (Medium, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet etc.). Es gelten die Preisempfehlungen der Deutschen Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, Mommsenstraße 21, 10629 Berlin.

9.2. Von der Erhebung des Honorars kann in folgenden Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden:

  • bei Reproduktionen von geringem Umfang,
  • bei Reproduktionen in wissenschaftlichen Publikationen bis zu einer Auflage von 1000 Exemplaren,
  • bei Reproduktionen in Diplom- und Magisterarbeiten sowie Dissertationen,
  • soweit die Reproduktion einer angemessenen Werbung für die Stiftung dient, insbesondere bei im Auftrag der Stiftung durch Dritte herausgegebenen Publikationen,
  • wenn im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder mit anderen der Öffentlichkeit dienenden Institutionen hinsichtlich der gewährten Kostenfreiheit Gegenseitigkeit besteht.

9.3. Ein Nutzungshonorar wird nicht erhoben für

  • aktuelle Berichterstattungen,
  • Berichterstattungen, bei denen insbesondere aus zeitgeschichtlichem Anlass ein öffentliches Interesse besteht,
  • für Filme der Hochschulen für Fernsehen und Film und von vergleichbaren staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen.

10. Fälligkeit

10.1. Das Nutzungshonorar wird, soweit nicht der Besteller bereits vorher die Leistung anbie tet, fällig, wenn die Reproduktion veröffentlicht ist. Das Nutzungshonorar wird sofort mit der Auslieferung der Fotoarbeiten fällig, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass die Stiftung von der Veröffentlichung keine Kenntnis erhält oder die Beitreibung des Honorars auf Schwierigkeiten stoßen wird. Dies gilt grundsätzlich bei Auslandsaufträgen.

10.2. Auf Antrag kann das Nutzungshonorar nach Abzug eines angemessenen Bearbeitungsentgeltes (für die Rückerstattung) zurückgezahlt werden, wenn eine Reproduktion nicht erfolgt.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Potsdam. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Kontakt Deutschland

Krystina Henschel
SPSG | Abteilung Schlösser und Sammlungen
Foto- und Reproduktionsgenehmigungen (Anfragen aus Deutschland)
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
Telefon: 0331.96 94-670
Fax: 0331.96 94-380

Kontakt Ausland

Angelika Neumann
SPSG | Abteilung Schlösser und Sammlungen
Foto- und Reproduktionsgenehmigungen (Anfragen international)
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
Telefon: 0331.96 94-378
Fax: 0331.96 94-380