Datenschutzhinweise der Bußgeldstelle und des Ordnungsdienstes der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
vertreten durch den Generaldirektor
Allee nach Sanssouci 5
14471 Potsdam
Telefon: +49 (0)331.96 94-292
Fax: +49 (0)331.96 94-106
E-Mail: info(at)spsg.de

2. Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unsere Stiftung einen Datenschutzbeauftragten benannt. Diesen erreichen Sie unter der folgenden Kontaktmöglichkeit: datenschutzbeauftragter(at)spsg.de

3. Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen sie?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen, anderen Behörden oder Privatpersonen (Anzeigeerstatter, Zeugen) erhalten haben. Es handelt sich dabei insbesondere um Daten zur Person, Fahrzeugdaten, sogenannte Stamm- und Kommunikationsdaten und um Zahlungsdaten.

4. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Datenverarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Zweck der Datenverarbeitung ist die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Datenerhebung erfolgt damit zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg übertragen wurde (Artikel 6 Abs. 1 Bst. e) DSGVO i.V.m. 6 Abs. 3 BbgDSG.
Wir verarbeiten Ihre Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Land Brandenburg (BbgDSG), des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Strafprozessordnung (StPO), des Personalausweisgesetzes (PAuswG), des Passgesetzes (PassG), des Bundesmeldegesetzes (BMG).

5. Wer bekommt meine Daten?

Es erhalten nur diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten brauchen. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im gesetzlichen Rahmen (u.a. Gerichte, Staatsanwaltschaften, andere zuständige Bussgeldstellen). Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.

7. Ihre Rechte

a) Recht auf Auskunft – Art. 15 DSGVO

Mit dem Recht auf Auskunft erhalten Sie eine umfassende Einsicht in die Sie betreffenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 11 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

b) Recht auf Berichtigung – Art. 16 DSGVO

Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

c) Recht auf Löschung – Art 17 DSGVO

Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 9 BbgDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DSGVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für Sie, eine weitere Verarbeitung der Sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch Sie ein.

e) Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für Sie, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortliche weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

f) Recht auf Widerspruch – Art. 21 DSGVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Sie, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist. Das Recht besteht gemäß § 13 BbgDSG nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

g) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung – Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

h) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – Art. 77 DSGVO

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

8. Habe ich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich. Die Nichtbereitstellung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG dar. 

Kontakt

SPSG | Bauten und Liegenschaften
Bußgeldstelle / Ordnungsdienst
Allee nach Sanssouci 6
14471 Potsdam