Informationen und FAQ für Ihren Besuch während der Corona-Pandemie

Für Besucher:innen ab 6 Jahren wird beim Besuch der Schlösser und in den Besucherzentren das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske empfohlen.

Welche Regeln gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen?

Für Teilnehmer:innen ab 6 Jahren an einer Veranstaltung der Stiftung im Innenraum (inkl. Familien-, Sonderführungen oder Workshops) wird das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske auch am Sitzplatz empfohlen.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung unserer Partner beachten Sie bitte die jeweils gültigen Regeln der Partner auf deren angegebener Homepage.

Fragen zur Jahreskarte Schlösser

Verlängert sich die Gültigkeit meiner Jahreskarte?

Alle Jahreskarten mit einem Ablaufdatum ab dem 1. November 2020 sind zum Ausgleich für die Schließzeit verlängert. Jahreskartenbesitzer:innen mit einer angemeldeten E-Mail-Adresse haben das neue Ablaufdatum per Mail erhalten.

Bei Fragen zu Ihrem neuen Ablaufdatum stehen wir Ihnen unter fundraising(at)spsg.de oder 0331.96 94-323 gerne zur Verfügung.

Werden Gutscheine für Jahreskarten verlängert?

Alle Gutscheine sind 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum bis Ende des jeweiligen Jahres gültig. Das heißt, alle Gutscheine, die 2019 erworben wurden, sind bis zum 31. Dezember 2022 gültig.