SPSG bekämpft Eichenprozessionsspinner in ihren Potsdamer Parkanlagen aus der Luft

Befliegung des Parks Babelsberg am Donnerstag, 23. Mai 2013, Park ab 16 Uhr geschlossen

Als letzte der Gartenanlagen der SPSG wird am Donnerstagabend, 23. Mai 2013, der Park Babelsberg behandelt. Ab 16 Uhr ist der Park geschlossen.

Am Freitag, den 24. Mai 2013, ist der Park wieder regulär für den Besucherverkehr geöffnet.

Seit 2 Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner in Brandenburg stark ausgebreitet und ist inzwischen auch inden Gartenanlagender Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) zu finden. Neben Fraßschäden, die zum Absterben von Eichen führen können, besitzt er besondere Bedeutung durch die massiven gesundheitlichen Auswirkungen der Raupen-Brennhaare. Die Empfindlichkeit und Reaktionsintensität der betroffenen Personen nimmt mit der Anzahl der Einzelkontakte zu. Auch Haustiere können betroffen sein. Die SPSG hat im letzten Jahr einen 80-100 % Befall des Eichenbestands feststellen müssen, der nur zu ca. 11 % entfernt werden konnte.

In diesem Jahr bekämpft die SPSG den Schädling in verschiedenen Parks mit dem Insektizid Dipel ES von der Luft aus. Die Genehmigung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liegt seit dem 23.04.13 vor.Eine ausreichende Wirkung wird nur erreicht, wenn die Applikation von oben auf die Kronen der Bäume erfolgt.

Das auch für den ökologischen Landbau zugelassene Mittel Dipel ES ist bei hoher Wirksamkeit besonders umweltverträglich. Das biologische Pflanzenschutzmittel hat keine gesundheitsschädliche Wirkung auf Pflanzen, Wirbeltiere und Menschen. Nach Einstufung der Richtlinie 1999/45/EG kann jedoch bei direktem Kontakt mit dem Mittel eine Sensibilisierung der Haut auftreten. Der ausgebrachte Sprühnebel darf nicht eingeatmet werden und nicht in die Augen gelangen, da er allergische Reaktionen hervorrufen kann. Aus diesem Grund wurde das Land Brandenburg beauflagt,während der Ausbringung nur berufsmäßige Anwender mit Schutzkleidung im Anwendungsgebiet zuzulassen. Zum Schutz vor evtl. auftretenden allergischen Reaktionen dürfen während und nach der Anwendung die Bereiche ca. 12 Stunden lang nicht betreten werden.

Die SPSG bittet ihre Besucher um Verständnis für die Beeinträchtigung.

Schlösser und Gärten