Mehr Schutz für Schlösser und Gärten

SPSG setzt Stiftungsanlagenverordnung in den Gärten um

"Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) hat am 21. September 2006 die ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die im Vermögen der Stiftung befindlichen baulichen und gärtnerischen Anlagen erlassen. Seit Anfang diesen Jahres sind in den Gärten in Potsdam, Rheinsberg und Königs Wusterhausen drei Ordnungskräfte jeweils in Begleitung unterwegs, die die Besucherinnen und Besucher um die Einhaltung der Stiftungsanlagenverordnung bitten. Bisher wurden Verstöße gegen die Stiftungsanlagenverordnung nicht geahndet. Ab April werden bei Zuwiderhandlungen Verwarnungsgelder oder Bußgelder verhängt.

Geahndet werden Verhaltensweisen, die die Gärten und baulichen Anlagen vorübergehend oder dauerhaft gefährden oder beeinträchtigen. Dazu zählen beispielsweise: Fahren bzw. Mitführen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen, Erklettern von Skulpturen oder Bäumen, Mitführen unangeleinter Hunde, Lagern außerhalb der ausgewiesenen Liegewiesen, Grillen, Zurücklassen von Abfall oder Diebstahl von Pflanzen.

Im Rahmen einer zunächst auf ein Jahr befristeten Ausnahmeregelung (Allgemeinverfügung) wird die SPSG das Radfahren bzw. das Mitführen von Fahrrädern ausschließlich auf ausgewiesenen Wegen erlauben. So sind die sogenannten Ökonomiewege (asphaltierte Wege) in den drei Potsdamer Parkanlagen zwischen 6:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit von dem absoluten Fahrradverbot ausgeschlossen. Zu beachten haben Radfahrer dabei, dass die Fußgänger absoluten Vorrang haben und die Wege nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen.

Die für den Fahrradverkehr frei gegebenen Asphaltwege sind mit einer unterbrochenen grünen Linie gekennzeichnet, die Fahrradschiebestrecken sind ausgeschildert. Außerdem geben Informationsschilder an den Eingängen Auskunft über die Wegeführungen.

Das Fahrradfahren bzw. das Mitführen eines Fahrrades (Schieben) ist möglich

im Park Sanssouci:

ausschließlich auf folgenden Wegen:

- dem Ökonomieweg vom Grünen Gitter zum Neuen Palais

- der direkten Verbindung vom Ökonomieweg zur Lennéstraße (Kuhtor)

- der Verbindung Nord- und Südtor am Neuen Palais (Mopke)

sowie nur das Mitführen eines Fahrrades ausschließlich auf folgendem Weg:

- der direkten Verbindung vom Ökonomieweg über den Affengang zur Lennéstraße

im Neuen Garten:

ausschließlich auf folgenden Wegen:

- dem Ökonomieweg vom Haupteingang an der Alleestraße bis zur Meierei

- der direkten Verbindung vom Cecilienhoftor zum Schloss Cecilienhof

sowie nur das Mitführen eines Fahrrades ausschließlich auf folgenden Wegen:

- der Verbindung vom Haupteingang zum Eingang Gotische Bibliothek

- dem Eingang Schwanenallee zur Meierei (Uferweg am Jungfernsee)

im Park Babelsberg:

ausschließlich auf folgendem Weg:

- dem Ökonomieweg vom Eingang Mühlentor bis zum Kleinen Schloss

sowie nur das Mitführen eines Fahrrades ausschließlich auf folgendem Weg:

- Uferweg ab Kleinem Schloss bis zur Parkbrücke.

Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31. Dezember 2007 befristet.

Der Text der Allgemeinverfügung zur Gestattung des Fahrradfahrens in den Parkanlagen Sanssouci, Neuer Garten und Babelsberg kann auf der Website der Stiftung sowie im Amtsblatt der Stadt Potsdam, Aprilausgabe 2007, eingesehen werden.

Begrüßungstext Informationsschilder

"Willkommen im UNESCO-Welterbe

Wir bitten um Ihre Unterstützung

Liebe Besucherinnen und Besucher!

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg heißt Sie in ihren Gärten herzlich willkommen. Die als UNESCO-Welterbe geschützten Anlagen zählen zu den bedeutendsten und schönsten Gartenkunstwerken der Welt. Wir laden Sie ein, diese großartigen, von Menschenhand geschaffenen Naturschöpfungen und Zeugnisse unserer Kulturgeschichte mit Freude zu genießen.

Damit sich alle Besucher in unseren Gartenanlagen wohl fühlen können, bitten wir Sie, die Parkordnung zu beachten.

Fußgänger haben absoluten Vorrang!

Radfahrer können zwischen 6:00 Uhr und Sonnenuntergang nur den asphaltierten, mit einer unterbrochenen grünen Linie gekennzeichneten Weg befahren. Bitte fahren Sie Schrittgeschwindigkeit.

Fußgänger haben absoluten Vorrang!

Auf den als "Fahrradschiebestrecke" ausgewiesenen Wegen darf das Fahrrad nur geschoben werden. Auf allen übrigen Wegen gilt das absolute Mitnahmeverbot von Fahrrädern.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Zuwiderhandlungen mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld ahnden. Unsere Ordnungskräfte stehen Ihnen für Fragen und Hinweise gerne zur Verfügung.

Helfen Sie mit, das Gartendenkmal und die wertvolle Natur zu schützen."

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